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Implantate und deren Kosten

Liebe Patienten,

um Ihnen einen Überblick über Implantate, implantologische Behandlungen und deren Kosten zu geben, haben wir für Sie einige Beispiele zusammengestellt. Hierbei gehen wir auf gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und eine mögliche Beihilfe ein.

Wir erstellen nach Ihrem ersten Termin in unserer Praxis einen exakten Heil- und Kostenplan, der für uns bindend ist. Die genannten Kosten werden nicht überschritten. Reichen Sie diesen Kostenplan bei Ihrer Versicherung ein, um sich über den exakten Eigenanteil im Vorfeld der Behandlung zu informieren. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die Erstellung Ihres individuellen Heil- und Kostenplans unter Telefon 0 21 66 - 100 50 oder online unter live.drquantius.de.

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Was sind Zahnimplantate?

Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die dauerhaft im Kieferknochen verankert werden und in der Lage sind, einzelne Zähne aber auch ein ganzes Gebiss zu tragen. Sie ähneln in der Regel der Form einer Schraube oder der eines Zylinders.

Implantate halten bei guter Pflege länger als traditionelle prothetische Versorgungen wie Brücken oder Prothesen.

Es ist heute möglich, den Zahnverlust durch das Einsetzen von Implantaten zu behandeln. So wird Ihnen ein voll funktionsfähiger und ästhetisch hervorragender Zahnersatz ermöglicht. Die Anwendungsbereiche für Implantate erstrecken sich hierbei vom Ersatz einzelner Zähne, bis hin zum festsitzenden Zahnersatz für einen zahnlosen Kiefer.

Zahnimplantate bieten einen festen Halt, perfekte Funktion und Sicherheit. Sie verhindern den Abbau des Kieferknochens und sind langlebig. Um Implantate zu befestigen, müssen keine gesunden Nachbarzähne beschädigt werden. Das Implantat wächst fest in den Kiefer ein und fühlt sich an wie Ihr eigener Zahn. 

Dank neuer, innovativer Operationsverfahren und einer exakten Planung durch unsere digitale Volumentomographie gewähren wir eine schonende Behandlung und Eingliederung der Implantate – für eine sichere und nachhaltige Behandlung.

Sie haben Fragen zu Implantaten in Mönchengladbach? Hier können Sie sich über die meistgestellten Fragen informieren: Fragen und Antworten

Kostenzuschuss bei Implantaten:

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse

Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen ist per Gesetz festgelegt und wird somit bereits im Heil- und Kostenplan errechnet. Wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, verringert sich Ihr Eigenanteil zusätzlich um den Zuschuss der Zusatzversicherung. Die Zuschüsse einer Zusatzversicherung hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab und können somit nicht im Vorfeld bestimmt werden. Der Patient reicht den Heil- und Kostenplan bei der Versicherung ein, um seinen Eigenanteil zu erfahren. Bei Patienten mit Zusatzversicherung verringert sich der Eigenanteil teilweise bis zu 90%.

Privat versicherte Patienten

Hier ist die Kostenübernahme der Versicherung abhängig vom gewählten Tarif. Wir erstellen für Sie einen exakten Heil- und Kostenplan, der für uns bindend ist. Die genannten Kosten werden nicht überschritten. Reichen Sie diesen Kostenplan im Vorfeld bei Ihrer Versicherung ein, um sich über den exakten Eigenanteil der Behandlung zu informieren. Bei Patienten mit Privatversicherung verringert sich der Eigenanteil teilweise bis zu 90%.

Beihilfepatienten

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe ist bestimmten Beschränkungen (teilweise auf vier Implantate pro Kiefer begrenzt) unterworfen. Reichen Sie unseren Heil- und Kostenplan ein, um sich über Ihren Eigenanteil im Vorfeld zu informieren. Auch die All-on-4 Versorgung wird somit bezuschusst.

Ausnahmeindikation:

Bei bestimmten Vorerkrankungen werden auch von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100% der Gesamtkosten einer implantologischen Behandlung (Implantation sowie Kosten der Kronen bzw. Prothese) übernommen. Zu diesen Vorerkrankungen zählen z.B.:

  • Tumor-Operationen am Kiefer
  • Strahlenbehandlung im Bereich des Kiefers
  • Lippen-Kieferspalte
  • Von Geburt an fehlen mehr als die Hälfte der Zähne eines Kiefers (>8 Zähne)
  • Spastiken der Kau- und Gesichtsmuskulatur (z.B. bei Epilepsie)
  • Extreme Mundtrockenheit (Xerostomie)
  • Unfälle mit Beteiligung des Kiefers
  • Angeborene Kieferfehlbildungen

Ein unbezahnter Kiefer mit starkem Knochenabbau zählt nicht zur Ausnahmeindikation, auch dann nicht, wenn eine herkömmliche Zahnersatzversorgung mit einer herausnehmbaren Prothese nicht zu einem ausreichenden Ergebnis führen würde.

Liegt eine Ausnahmeindikation vor, erstellen wir einen Heil- und Kostenplan unter Hinweis auf „Ausnahmeindikation nach §28“, den wir nach Abschluss der Behandlung direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Im Vorfeld erfolgt hier eine Begutachtung durch die Krankenkasse. Sollte noch ein Eigenanteil verbleiben, teilen wir Ihnen dies vor der Behandlung mit.